Arbeitszwang

In den Fürsorgeerziehungsheimen, aber auch in vielen Kinderheimen, herrschte Arbeitszwang.

Arbeit im Heim erfüllte drei Funktionen: Sie war ein Mittel zur Disziplinierung und Bestrafung, Erziehungsprinzip wie auch Erziehungsziel (Erziehung durch Arbeit zur Arbeit) und sie diente der Ausbeutung der Heimkinder, um den Anstaltsbetrieb zu finanzieren und der öffentlichen Hand sowohl Mittel als auch Personal sparen zu helfen.

Ein großer Teil der Jugendlichen, vor allem die Mädchen, erhielt keine Ausbildung, die eine Zukunftsperspektive eröffnet hätte. Viele wurden um ihren Lohn geprellt. Sozialversichert war kaum jemand, sodass nun die Beitragsjahre für die Pension fehlen.

Kinderarbeit stand im Landeserziehungsheim Kramsach und speziell in den ordensgeführten Heimen Martinsbühel und Scharnitz an der Tagesordnung. In Martinsbühel mussten die Heimkinder die Kinder mit Behinderung betreuen, da es kein qualifiziertes Personal gab.

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